Klasse A1:
Einschluss der Führerscheinklasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Krafträder mit
- Hubraum maximal 125 cm³
- Motorleistung nicht mehr als 11 kW (15 PS)
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
- Motorleistung max. 15 kW (20 PS)
Klasse A2:
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss der Führerscheinklassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW (47 PS)
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Klasse A:
bei bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss der Führerscheinklassen AM, A1, A2)
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
- Motorleistung mind. 50 kW (68 PS)
- Leergewicht mehr als 180 kg
Wir haben eine Zusatzversicherung für unsere Motorradfahrschüler abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen körperlicher Unfälle der versicherten Fahrschüler während des theoretischen und praktischen Unterrichtes, ohne Rücksicht auf die Art des beim praktischen Unterricht benutzten Fahrzeuges.
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